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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd
Reisebüro GmbH & Co. KG
- FÜR REISEVERMITTLUNGSLEISTUNGEN
-
Sehr geehrter Reisekunde,
wir freuen uns, über das von Ihnen gezeigte Interesse an den von uns vermittelten
Reiseleistungen.
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihnen nachstehend
die zwischen Ihnen als Reisenden
und uns als Reise Vermittlerin vereinbarten Geschäftsbedingungen darlegen.
1. Geltung
2. Anmeldung und Buchung
3. Zahlung
4. Leistungsänderungen
5. Rücktritt/Umbuchungen/Aufwendungen
6. Haftung
7. Sicherung des Reisepreises
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
9. Gerichtsstand
1 Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von
Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig,
es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalterin
auftreten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit
des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung.
Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag
im Sinne des Reisevertragsrechts.
Die Vermittlung einesReisevertrages –zwischen Ihnen als Reisekunden und
dem gewünschten Reiseveranstalter, von
Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen,
Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen.
Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschließlich zu den
Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die wir bereits in
der Reiseanmeldung hinweisen.
2 Anmeldung/Buchung
2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder per Email und online auf der Homepage von lastminit.de vorgenommen
werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung
eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise-
und Beförderungsleistungen (Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen,
Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen).
Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme
vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften,
Reeder, Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und derer endgültigen
Bestätigung erklärt wird.
2.2 Die allgemeinen Geschäfts-/ und Reisebedingungen des auf
der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeder und sonstigen
Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung /Bestätigung
der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3 Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsauftrag
kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme innerhalb einer Frist
von vier Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich
erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige
Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung
bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des
vermittelten Reiseveranstalters.
3 Zahlungen
3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise
oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des
Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten.
Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Der restliche
Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen im Reisebüro zur Abholung
bereitliegen.
Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter
oder die Flugverkehrsgesellschaft oder durch das Reisebüro zugesandt werden,
kann das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises
zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sichergestellt wird.
Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt
zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen
sehen eine andere Regelung vor.
3.2 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen
von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen
Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt,
die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei
Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern,
soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.
3.3 Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf
Ihr ausschließliches Risiko.
In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden gekommene
oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Sollten
Ihnen – außer in Fällen der Hinterlegung – die Reiseunterlagen nicht bis
spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie
sich bitte umgehend an das Reisebüro.
3.4 Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem
Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.5 Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder
berechtigte Tarifnachforderungen seitens der
Luftverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde.
Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- und Tarifänderungen ergeben
sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.
4 Leistungsänderungen
Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlssten oder aufgrund betriebsnotwendiger
anteiliger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung
von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich
des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften
vorbehalten. Hierfür Übernimmt das Reisebüro keinerlei
Haftung.
5 Rücktritt/Umbuchungen/Aufwendungen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung
von der Reise oder Veranstaltung zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen
Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder
noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem
Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern,
von Ihnen einfordern. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund
und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen rücktritts- und Stornokostenaufwendungen
zu prüfen.
5.3 Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung und Anmeldung Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts,
der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Veranstalters vorgenommen
(Umbuchung), kann das Reisebüro pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt in
Höhe von 25 EUR – ohne besonderen Nachweis – erheben. Das Reisebüro ist
verpflichtet, in diesem Fall die Umbuchungswünsche unverzüglich an den
Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft weiterzugeben. Umbuchungswünsche,
sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, die nicht oder nicht mehr
rechtzeitig von dem Reiseveranstalter oder
der Flugverkehrsgesellschaft berücksichtigt werden können, berechtigen
Sie zum Rücktritt zu den Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder
den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flugverkehrsgesellschaft. In
diesem Fall haften Sie dem Reisebüro auf Inanspruchnahme etwaiger Stornokostenaufwendungen
seitens des Reiseveranstalters und der Flugverkehrsgesellschaft.
5.4 Kosten für sonstige Nebenleistungen, wie telefonische, fernschriftliche
oder elektronische Anfragen oder Reservierungen sowie die Besorgung von
Dokumenten und dergleichen, können vom Reisebüro nach entstandenem Aufwand
gesondert berechnet werden.
6 Haftung
6.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen,
soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt.
Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser
vermittelten Fremdleistungen.
6.2 Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit
ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.3 Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises
oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros
bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter
erbracht worden sind.
6.4 Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluss
über notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen
zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten
unterrichten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie alleine verantwortlich.
6.5 Das Reisebüro haftet auch nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung
zu vertreten hat.
6.6 Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.7 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das
Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen
und Behörden, keine Gewähr.
7 Sicherung des Reisepreises
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des
Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen
deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich
vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden.
Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch
das Reisebüro ausgehändigt, soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter
bereitgestellt wird. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger
als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis
150,- EURO nicht übersteigt.
8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksam sein oder werden , so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen
sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten,
einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros.
Postanschrift: Hafenbad 4, 89073 Ulm
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