AGB  
  Allgemeine
Geschäftsbedingungen
   
 
 


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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG

- FÜR REISEVERMITTLUNGSLEISTUNGEN -

Sehr geehrter Reisekunde,
wir freuen uns, über das von Ihnen gezeigte Interesse an den von uns vermittelten Reiseleistungen.
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisenden
und uns als Reise Vermittlerin vereinbarten Geschäftsbedingungen darlegen.

1. Geltung

2. Anmeldung und Buchung

3. Zahlung

4. Leistungsänderungen

5. Rücktritt/Umbuchungen/Aufwendungen

6. Haftung

7. Sicherung des Reisepreises

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

9. Gerichtsstand


1 Geltung

Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalterin auftreten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung.

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts.
Die Vermittlung einesReisevertrages –zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von
Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen.
Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschließlich zu den Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.

2 Anmeldung/Buchung


2.1   Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email und online auf der Homepage von lastminit.de  vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen).
Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und derer endgültigen Bestätigung erklärt wird.

2.2  Die allgemeinen Geschäfts-/ und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeder und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung /Bestätigung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

2.3   Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsauftrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.

2.4   Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters.

3 Zahlungen

3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten.
Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen im Reisebüro zur Abholung bereitliegen.

Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft oder durch das Reisebüro zugesandt werden, kann das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sichergestellt wird.
Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.

3.2 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.

3.3 Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko.
In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen – außer in Fällen der Hinterlegung – die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.

3.4 Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.5 Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der
Luftverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- und Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

4 Leistungsänderungen

Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlssten oder aufgrund betriebsnotwendiger anteiliger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür Übernimmt das Reisebüro keinerlei Haftung.

5 Rücktritt/Umbuchungen/Aufwendungen

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise oder Veranstaltung zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern, von Ihnen einfordern. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.

5.3 Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Veranstalters vorgenommen (Umbuchung), kann das Reisebüro pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25 EUR – ohne besonderen Nachweis – erheben. Das Reisebüro ist verpflichtet, in diesem Fall die Umbuchungswünsche unverzüglich an den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft weiterzugeben. Umbuchungswünsche, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, die nicht oder nicht mehr rechtzeitig von dem Reiseveranstalter oder
der Flugverkehrsgesellschaft berücksichtigt werden können, berechtigen Sie zum Rücktritt zu den Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flugverkehrsgesellschaft. In diesem Fall haften Sie dem Reisebüro auf Inanspruchnahme etwaiger Stornokostenaufwendungen seitens des Reiseveranstalters und der Flugverkehrsgesellschaft.

5.4 Kosten für sonstige Nebenleistungen, wie telefonische, fernschriftliche oder elektronische Anfragen oder Reservierungen sowie die Besorgung von Dokumenten und dergleichen, können vom Reisebüro nach entstandenem Aufwand gesondert berechnet werden.

6 Haftung

6.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt.
Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.

6.2 Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

6.3 Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.

6.4 Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich.

6.5 Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.

6.6 Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.

6.7 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.

7 Sicherung des Reisepreises

Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden.
Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch das Reisebüro ausgehändigt, soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter bereitgestellt wird. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 150,- EURO nicht übersteigt.

8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksam sein oder werden , so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros.

Postanschrift: Hafenbad 4, 89073 Ulm



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